SG Dortmund: Fütterung der städtischen Streunerkatzen führt zu keinem Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung

Eine ehrenamtlich für einen Tierschutzverein tätige Person, die streunende Tiere füttert, hat im Fall eines Unfalls keinen Anspruch auf Entschädigungsleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Weiterlesen…

SG Osnabrück: Kein Unfallversicherungsschutz bei erheblich längerer Umfahrung eines Staus

Ein unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehender Wegeunfall liegt nicht vor, wenn nicht der direkte Weg, sondern ein achtmal längerer Weg nach Hause gewählt wird. Dies hat das SG Osnabrück in einem Urteil vom 1.8.2019 (S 19 U 251/17) entschieden. Weiterlesen…

BSG: Auch „Probetage“ sind meist gesetzlich unfallversichert

Ein Arbeitsuchender, der in einem Unternehmen einen „Probearbeitstag“ verrichtet, ist ebenfalls gesetzlich unfallversichert. Dies hat der 2. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) entschieden. (Az.: B 2 U 1/18 R). Dies gilt auch dann, wenn er sich während der Probearbeit verletzt.

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