Versicherungsvertrieb: BaFin überarbeitet Rundschreiben zur Zusammenarbeit mit Versicherungsvermittlern sowie zum Risikomanagement
Wie bereits angekündigt (siehe BaFinJournal August 2017), hat die BaFin das Rundschreiben zur Zusammenarbeit mit Versicherungsvermittlern sowie zum Risikomanagement im Vertrieb grundlegend überarbeitet.
Anlass war im Wesentlichen das Umsetzungsgesetz zur Versicherungsvertriebsrichtlinie, die u.a. Regelungen zum Direktvertrieb, zum Produktfreigabeverfahren, zur Weiterbildungspflicht sowie zur Vertriebsvergütung und zu Interessenkonflikten geschaffen hat. Außerdem wurden als nationale Besonderheiten das Verbot von Sondervergütungen, das insbesondere das Provisionsabgabeverbot beinhaltet, und Anforderungen an die Durchleitung eines Großteils der Kosten für die Versicherungsvermittlung beim Tätigwerden von Versicherungsberatern (Durchleitungsgebot) in das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) eingefügt. Weiterlesen…