OLG Frankfurt: Schadensersatz für Eisenbahnverkehrsunternehmen wegen verspäteter schuldhafter Bereitstellung von Trassen

Kann ein Eisenbahnverkehrsunternehmen infolge schuldhaft verspäteter Bereitstellung von Trassen seine Pünktlichkeitsverpflichtung aus dem Verkehrsvertrag mit seinem Auftraggeber nicht erfüllen und wird deshalb seine Vergütung gemindert, kann es vom Betreiber des Schienennetzes Schadensersatz verlangen. Ordnet der Schienennetzbetreiber die Ursache für die verspätete Bereitstellung selbst seinem Verantwortungsbereich zu, begründet dies eine Beweiserleichterung für die Annahme einer schuldhaften Pflichtverletzung. Das OLG hat mit heute veröffentlichter Entscheidung den vom LG zugesprochenen Schadensersatzanspruch in Höhe von gut 60.000 € bestätigt.

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EuGH: Zusätzliche Ausgleichszahlung bei Verspätung des Alternativfluges nach Ausgleichsleistung für die Annullierung eines Fluges

Ein Fluggast, der eine Ausgleichsleistung für die Annullierung eines Fluges erhalten und einen Alternativflug akzeptiert hat, hat Anspruch auf eine Ausgleichszahlung wegen Verspätung des Alternativfluges. Weiterlesen…

OLG Düsseldorf: Keine Haftungsbegrenzung bei grob fahrlässiger Schadensverursachung durch den Lagerhalter oder seine leitenden Angestellten

Transportrecht
Lagervertrag
Keine Haftungsbegrenzung bei grob fahrlässiger Schadensverursachung durch den Lagerhalter oder seine leitenden Angestellten
HGB § 475 S. 1; AdSp 2003 Nr. 24, 27.1
* 1. Ein Lagerhalter, der keine ausreichenden Schutzmaßnahmen dagegen trifft, dass von ihm eingesetzte Gabelstapler bereits infolge leichter Unachtsamkeit der Fahrer mit Sprinkleranlagen kollidieren und diese so beschädigen können, dass Wasser austritt, verletzt seine Organisationspflicht in grob fahrlässiger Weise. * Weiterlesen…

Dr. Julia M. König, Der Schadensersatzanspruch drittbetroffener Fluggesellschaften beim Fluglotsenstreik

Drittbetroffenheit im Rahmen von Arbeitnehmerstreiks ist keine Seltenheit; im Gegenteil ist sie eher Regelfall. Die Wirtschaft ist zu vernetzt, als das immer nur die direkten Kampfparteien betroffen sein könnten. Beispielsweise haben regelmäßig Streikmaßnahmen bei Automobilzulieferern Auswirkungen auf die Automobilhersteller, die bei ihrer Produktion auf die Lieferung von Teilen angewiesen sind. Häufig auch nur mittelbar von Arbeitskämpfen berührt sind etwa Bahnreisende. Diese Arten von mittelbarer Drittbetroffenheit werden von den Arbeitskampfparteien als unvermeidbare Folge hingenommen, teils sogar als weiteres Druckmittel begrüßt und führen grundsätzlich nicht zu Schadensersatzansprüchen. Weiterlesen…

OLG Karlsruhe: Geltendmachung der Kosten eines Vorprozesses im Regressprozess des Frachtführers gegen den Subunternehmer

Transportrecht
Frachtvertrag
Geltendmachung der Kosten eines Vorprozesses im Regressprozess des Frachtführers gegen den Subunternehmer
VVG § 86; ZPO § 68; BGB §§ 280, 286; CMR Art. 3, 17, 23
* 1. Feststellungen zum Wert des in Verlust geratenen Guts im Schadensersatzprozess gegen den Frachtführer sind im Regressprozess des Frachtführers gegen den Subunternehmer bindend, wenn der Subunternehmer im Vorprozess auf Bekl.-Seite als Nebenintervenient beigetreten war. Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn für die Feststellungen im Vorprozess ein Verstoß des Frachtführers gegen prozessuale Erklärungspflichten erheblich war. * Weiterlesen…