Die anstehende nationale Transformation der europäischen Vorgaben der Richtlinie über den Versicherungsvertrieb (nachfolgend: Vertriebsrichtlinie) wirft eine Vielzahl rechtlicher Fragen auf. Eine zentrale Frage betrifft den Aspekt, ob eine klassische Lebens- und Rentenversicherung als Versicherungsanlageprodukt zu qualifizieren sind. Diese Frage, die sich zugleich im Kontext der Europäischen Verordnung über Basisinformationsblätter (nachfolgend: PRIIP-Verordnung) stellt, wird in der Literatur aktuell intensiv diskutiert und ist stark umstritten.
Dieser Diskussionsbeitrag erörtert zwei – soweit ersichtlich – bislang nicht thematisierte wesentliche Aspekte, die gegen eine Qualifikation der klassischen Lebensversicherung als Versicherungsanlageprodukt sprechen.
(Der Aufsatz ist vollständig abgedr. in VersR 2017, 331)