BGH: Versicherungsschutz bei Stornierung des Aufenthalts in einer Ferienwohnung

Versicherungsvertragsrecht

Reiserücktrittskostenversicherung

Versicherungsschutz bei Stornierung des Aufenthalts in einer Ferienwohnung

BGB § 305 c Abs. 2

1. Der in einer Klausel einer Reiserücktrittskostenversicherung verwendete Begriff „Mietleistungen“ ist grundsätzlich so zu verstehen ist, dass er nur Nutzungsüberlassungen aufgrund eines Mietvertrags i. S. d. §§ 535 ff. BGB erfasst.

2. Durch die Aufnahme eines Klammerzusatzes, in dem eine „Ferienwohnung“ beispielhaft genannt wird, wird eine solche Regelung aber unklar und kann so verstanden werden, dass die Buchung des Aufenthalts in einer Ferienwohnung vom Begriff der versicherten Reise erfasst wird, gleichviel auf welcher vertraglichen Grundlage sie erfolgt.

3. „Stornokosten“ setzen weder die Erbringung einer Geldleistung aufgrund der Buchung oder Reservierung noch die Rückabwicklung eines Vertrags über eine konkrete Reiseleistung voraus.

BGH, Urteil vom 14. 6. 2017 (IV ZR 161/16, LG Köln)

(Die vollständige Entscheidung ist abgedr. in VersR 2017, 1012)