BGH: Darlegungslast des Geschädigten zur Höhe der Sachverständigenkosten
Haftungsrecht
Sachverständiger
Geschädigter genügt Darlegungslast zu Höhe der Sachverständigenkosten regelmäßig nur durch Vorlage einer beglichenen Rechnung
BGB § 249 Abs. 2 S. 1; ZPO § 287
* 1. Die Kosten für die Begutachtung des bei einem Verkehrsunfall beschädigten Fahrzeugs gehören zu den mit dem Schaden unmittelbar verbundenen und gem. § 249 BGB auszugleichenden Vermögensnachteilen, soweit die Begutachtung zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs erforderlich und zweckmäßig ist. * Weiterlesen…