OLG Hamm: Skandal mit minderwertigen Silikonbrustimplantaten – keine Haftung des französischen Haftpflichtversicherers gegenüber in Deutschland geschädigten Patientinnen

Der französische Haftpflichtversicherer des in Frankreich ansässigen Unternehmens, das Brustimplantate unter Verwendung minderwertigen Industriesilikons hergestellt hat, haftet nicht gegenüber in Deutschland geschädigten Patientinnen, weil der Schutz dieser Haftpflichtversicherung auf das französische Staatsgebiet beschränkt ist. Weiterlesen…

EuGH zu Schäden, die durch Fahrzeuge verursacht werden, die auch als Arbeitsmaschinen verwendet werden können

Schäden, die durch Fahrzeuge verursacht werden, die auch als Arbeitsmaschinen verwendet werden können, müssen nur dann von einer Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt sein, wenn diese Fahrzeuge in erster Linie als Transportmittel verwendet werden. Weiterlesen…

BGH konkretisiert die Pflichten der Schwimmbadaufsicht und klärt Beweislastfragen bei Badeunfällen

Der III. Zivilsenat des BGH hat in seinem Urteil vom 23.11.2017 (III ZR 60/16) die Überwachungs- und Rettungspflichten von Personen konkretisiert, die mit der Aufsicht in Schwimmbädern betraut sind. Weiterhin hat er klargestellt, dass bei grob fahrlässigen Pflichtverstößen des Aufsichtspersonals der Schadensersatzpflichtige die Beweislast für die fehlende Ursächlichkeit der Pflichtverletzungen für Gesundheitsschäden des Badegastes trägt. Weiterlesen…

Amtsgericht Nürnberg: Eltern haften für ihre Kinder – auch bei der Nutzung des Internets

Das AG Nürnberg hat entschieden, dass der Anschlussinhaber (Eltern) nach einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen verpflichtet ist, im Rahmen seiner Aufsichtspflicht die von minderjährigen Kindern genutzte Hardware darauf zu kontrollieren, ob dort die von der Abmahnung betroffenen Programme oder Dateien vorhanden sind.

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Dr. Theo Langheid, Wissentliche und fahrlässige Pflichtverletzungen in der D&O-Versicherung

Nachdem der BGH mit seinem Beschluss vom 27. 5. 2015 – entgegen der bisherigen Instanzrechtsprechung – entschieden hat, dass keine Deckung in der Haftpflichtversicherung besteht, wenn auch nur eine von mehreren Tathandlungen vorsätzlich i.S.v. §103 VVG erfolgte, wird diskutiert, ob diese Entscheidung Auswirkungen auf die D&O-Versicherung hat und, bejahendenfalls, welche. Weiterlesen…