Nachruf – Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Jürgen Basedow, LL.M. (Harvard Univ.)

Jürgen Basedow ist am 6. April 2023 verstorben.

Noch im Januar dieses Jahres nahm er an einer Konferenz zu den Principles of Reinsurance Contract Law (PRICL) am Sitz von UNIDROIT in Rom teil. Er schien bei bester Gesundheit, bereicherte die Diskussionen wie gewohnt mit intellektueller Brillanz und prägte die Atmosphäre durch seine so liebenswürdige, gewinnende Persönlichkeit.

Jürgen Basedow, 1949 in Hamburg geboren, war ein wahrhaft internationaler Rechtswissenschaftler mit weltweiter Vernetzung und weltweitem Renommee. Den Grundstein hatte er bereits in jungen Jahren durch Studien in Genf, Pavia, Den Haag und Cambridge (Massachusetts) gelegt. Es folgte eine exzellente akademische Karriere eines Ausnahmewissenschaftlers, nicht nur in einem Rechtsgebiet, sondern in mehreren. Sein Hauptinteresse galt dem Internationalen Privatrecht, der Rechtsvergleichung, dem europäischen Privatrecht, und in dieser Breite insbesondere dem Wirtschaftsrecht, vor allem dem Wettbewerbs-, Kartell- und Regulierungsrecht, dem Transport- und Verkehrsrecht, dem Recht des geistigen Eigentums, dem Versicherungsrecht und dem AGB-Recht.

Weiterlesen…

VersR REPORT: Ausgewählte neue Rechtsprechung zur Personenversicherung

Im Folgenden werden Urteile aus dem Jahr 2022, vor allem des BGH, zur Personenversicherung vorgestellt.

I. Lebensversicherung

1. Widerspruchsrecht des VN (§ 5a VVG a.F.)

Eine Vielzahl obergerichtlicher Entscheidungen beschäftigte sich auch im Jahr 2022 mit dem sog. „ewigen“ Widerspruchsrecht des VN nach § 5a VVG a.F. Dabei setzten sich die Gerichte insbesondere mit der neueren Rechtsprechung des EuGH auseinander (zur neueren Rechtsprechung zum ewigen Lösungsrecht des VN bei Verletzung von Belehrungs- und Informationspflichten durch den Versicherer vgl. auch Looschelders, FS Schimikowski, 2023, S. 199 ff.).

Weiterlesen…

VersR BLOG: Neuregelung des schweizerischen Versicherungsvertriebsrechts

Rechtsquellen im Umbruch

Der öffentlich-rechtliche Rahmen für das Versicherungsvertriebsrecht in der Schweiz ist Gegenstand einer tiefgreifenden Umgestaltung. Dies gilt für die beiden Hauptrechtsquellen, das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und die dazu gehörige Aufsichtsverordnung (AVO) ebenso wie für ganz neu geplante Rechtsakte wie das Bundesgesetz über die Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit (BGRV; für Details dazu s. unter https://vvg.digital/s/ij3).

Die Reform der beiden Hauptrechtsquellen stellt im Ergebnis eine Bringschuld des schweizerischen Gesetzgebers dar. Dies deshalb, weil die schon viel früher im Zuge der Verabschiedung des sog. FIDLEG (Finanzdienstleistungsgesetz) geplant gewesene Änderung des VAG letztlich unterblieb, nachdem es aufgrund branchenseitiger Interventionen zu einer relativ spektakulären Ausnahme des gesamten aufsichtspflichtigen Versicherungssektor vom FIDLEG-Anwendungsbereich gekommen war (vgl. Art. 2 Abs. 2 lit. d FIDLEG). Was zunächst von manchen als geglückte Abwehr unerwünschter Mehr- und Neuregulierung des öffentlichen Versicherungsrechts gefeiert wurde, könnte sich im Rückblick als vorschnelle Analyse erweisen. Denn aus heutiger Sicht hat sich durch den „Anti-FIDLEG-Coup“ die Regulierung lediglich verzögert und der verspätete Zugriff könnte sogar in Einzelpunkten (namentlich über die AVO) zu einer strengeren Regelungsausgestaltung führen.

Weiterlesen…