Michael Graf: Aufsatz zum selbstständigen Arzthaftungsbeweisverfahren

Zum selbstständigen Arzthaftungsbeweisverfahren im Lichte der Entscheidung des BGH vom 24.9.2013 (VI ZB 12/13) VersR 2014, 264
– Zugleich Anmerkung zu dem Beschluss des OLG Rostock vom 1.10.2018 (5 W 32/18) VersR 2019, 640 –

Der BGH hat mit seiner Entscheidung vom 24.9.2013 das selbstständige Beweisverfahren im Arzthaftungsrecht weit geöffnet und damit neue Streitfelder eröffnet. In der Folge seines Beschlusses sind Entscheidungen aus den Jahren 2015 bis 2018 verschiedener Obergerichte ergangen, namentlich des OLG Karlsruhe, des OLG Rostock, des OLG Nürnberg, des OLG Hamburg, des OLG Naumburg und des OLG Stuttgart.
Die Rechtsprechung der Instanzgerichte soll anhand der jüngsten Entscheidung des OLG Rostock vom 1.10.2018 beleuchtet werden, weil diese die Leitentscheidung des BGH am ausführlichsten aufgreift.

(Der vollständige Beitrag ist abgedr. in VersR 2019, 596)