BGH: Unzulässigkeit der Berichterstattung über eine vor der Öffentlichkeit bislang geheim gehaltene Liebesbeziehung eines Sängers

Haftungsrecht
Persönlichkeitsrecht
Unzulässigkeit der Berichterstattung über eine vor der Öffentlichkeit bislang geheim gehaltene Liebesbeziehung eines Sängers
GG Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 5 Abs. 1; BGB §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 S. 2
* 1. Eine Berichterstattung, in der eine bisher vor der ­Öffentlichkeit geheim gehaltene Liebesbeziehung preisgegeben wird, berührt die Privatsphäre. Auch wenn es sich dabei um wahre Tatsachenbehauptungen handelt, ist bei der Abwägung des Interesses des Betroffenen am Schutz seiner Persönlichkeit mit dem Recht des sich Äußernden auf Meinungsfreiheit von entscheidender Bedeutung, ob sich die Berichterstattung durch ein berechtigtes Informationsinteresse der Öffentlichkeit rechtfertigen lässt. * Weiterlesen…