Bundeskabinett beschließt Sozialversicherungsrechengrößen 2017

Bundeskabinett beschließt Sozialversicherungsrechengrößen 2017

Das Kabinett hat heute die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2017 beschlossen. Dazu erklärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales:

Mit der Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2017 werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr (2015) turnusgemäß angepasst. Die Werte werden – wie jedes Jahr – auf Grundlage klarer, unveränderter gesetzlicher Bestimmungen mittels Verordnung festgelegt.

Die den Sozialversicherungsrechengrößen 2017 zugrundeliegende Einkommensentwicklung im Jahr 2015 betrug im Bundesgebiet 2,65 %, in den alten Bundesländern 2,46 % und in den neuen Bundesländern 3,91 %. Bei der Ermittlung der jeweiligen Einkommensentwicklung wird auf die Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer ohne Personen in Arbeitsgelegenheiten mit Entschädigungen für Mehraufwendungen („Ein-Euro-Jobs“) abgestellt.

Die wichtigsten Rechengrößen für das Jahr 2017 im Überblick:

Die Bezugsgröße, die für viele Werte in der Sozialversicherung Bedeutung hat (unter anderem für die Festsetzung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlagen für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung und für die Beitragsberechnung von versicherungspflichtigen Selbstständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung), erhöht sich auf 2975 Euro/Monat (2016: 2905 Euro/Monat). Die Bezugsgröße (Ost) steigt auf 2660 Euro/Monat (2016: 2520 Euro/Monat).
Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung steigt auf 6350 Euro/Monat (2016: 6200 Euro/Monat) und die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) auf 5700 Euro/Monat (2016: 5400 Euro/Monat).

Die bundesweit einheitliche Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (Jahresarbeitsentgeltgrenze) steigt auf 57.600 Euro (2016: 56.250 Euro). Die ebenfalls bundesweit einheitliche Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 2017 in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 52.200 Euro jährlich (2016: 50.850 Euro) bzw. 4350 Euro monatlich (2016: 4237,50 Euro/Monat).

Rechengrößen der Sozialversicherung 2017 (vorbehaltlich Zustimmung Bundesrat):
* In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gilt dieser Wert bundeseinheitlich.
West Ost
Monat Jahr Monat Jahr
Beitragsbemessungsgrenze: allgemeine Rentenversicherung 6.350€ 76.200€ 5.700€ 68.400€
Beitragsbemessungsgrenze: knappschaftliche Rentenversicherung 7.850€ 94.200€ 7.000€ 84.000€
Beitragsbemessungsgrenze: Arbeitslosenversicherung 6.350€ 76.200€ 5.700€ 68.400€
Versicherungspflichtgrenze: Kranken- u. Pflegeversicherung 4.800€ 57.600€ 4.800€ 57.600€
Beitragsbemessungsgrenze: Kranken- u. Pflegeversicherung 4.350€ 52.200€ 4.350€ 52.200€
Bezugsgröße in der Sozialversicherung 2.975€* 35.700€* 2.660€ 31.920€
vorläufiges Durchschnittsentgelt/Jahr in der Rentenversicherung 37.103€

Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats.

Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 12. 10. 2016