Bundeskabinett beschließt Sozialversicherungsrechengrößen 2017
Bundeskabinett beschließt Sozialversicherungsrechengrößen 2017
Das Kabinett hat heute die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2017 beschlossen. Dazu erklärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales:
Mit der Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2017 werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr (2015) turnusgemäß angepasst. Die Werte werden – wie jedes Jahr – auf Grundlage klarer, unveränderter gesetzlicher Bestimmungen mittels Verordnung festgelegt.