Dr. Peter Präve und Dr. Vincent Schreier, Die Rolle des Versicherungsrechts als Spiegel des Zeitenwandels

Das Recht und damit auch das Versicherungsrecht sind seit geraumer Zeit im Umbruch begriffen. Es ist zunehmend europäisch geprägt. Zugleich spiegelt sich im Recht die zunehmende Ökonomisierung, auch in Gestalt der Digitalisierung wider. Ausprägungen dieser Entwicklung sind die Entstaatlichung von Normsetzung (etwa in der Rechnungslegung und im Versicherungssektor zusätzlich in der Einbeziehung von Treuhändern anstelle der Aufsicht bei Vertragsänderungen) und von Konfliktausgleich (Etablierung alternativer Streitbeilegung neben der Justiz, im Versicherungssektor durch den Versicherungsombudsmann) sowie die Ausbildung von Expertennetzwerken. Der (schleichende) Rückzug des Staates aus einer möglichst umfassenden Altersvorsorge hat private Versorgungsformen (sogenannte Riester- und Rürup-Verträge) hervorgebracht, die sich ihrerseits der Evaluierung gegenübersehen. Die Alterung der Bevölkerung hat daneben auch den zusätzlichen Bedarf für eine angemessene Pflegeabsicherung verdeutlicht. Die Vertiefung der europäischen Integration durch die Verträge von Maastricht 1993, Nizza 2003 und Lissabon 2009 sowie die Währungsunion 1999 hat die Weichen für eine Neuausrichtung in Gestalt des EUV und des AEUV gestellt. Das Europarecht ist zu einer eigenen Disziplin geworden. Zudem wird die deutsche Rechtswissenschaft in Methode und Argumentationsmuster europäisch hinterfragt (etwa bezüglich der Zweiteilung von Zivil- und öffentlichem Recht mit unterschiedlichen Sanktionssystemen sowie dem Beharren auf Befugnisnormen für Eingriffe in unternehmerische Freiheitsrechte). …

(Der vollständige Aufsatz ist abgedr. in VersR 2018, 1349)