Tegethoff/Zürnstein: Zur Haftungsbeschränkung des Flugzeugabfertigers – Das Spannungsfeld von Art. 8 SGHA IATA Main Agreement und richterlicher Kontrolle von Vertragsbedingungen nach deutschem Recht im internationalen Luftverkehr –

Flugzeugabfertigungsverträge richten sich in der Praxis häufig nach dem Mustervertrag der International Air Transport Association, einem Interessenverband der Flugunternehmen.

Danach wird die Haftung für Beschädigungen des Flugzeugs begrenzt. Deutsche Gerichte haben Flugunternehmen aber mehrfach Schadensersatz darüber hinaus zugesprochen mit der Begründung, die entsprechenden Klauseln verstießen gegen AGB-Recht. Die Verfasser geben einen Überblick über das wirtschaftliche Umfeld und sprechen sich vor allem aufgrund rechts­ökonomischer Argumente dafür aus, dass die strenge deutsche AGB-Rechtsprechung, die bislang das System der die Flugunternehmen privilegierenden Haftungsbegrenzungen im internationalen zivilen Luftverkehr außer Acht lässt, korrigiert wird.

(Der vollständige Beitrag ist abgedr. in VersR 2019, 456)