BGH: Richterliche Hinweispflicht auf unklare oder ergänzungsbedürftige Angaben in einem Wiedereinsetzungsantrag

Prozessrecht
Richterliche Hinweispflicht

Richterliche Hinweispflicht auf unklare oder ergänzungsbedürftige Angaben in einem Wiedereinsetzungsantrag
ZPO §§ 139 Abs. 1, 236
* Erkennbar unklare oder ergänzungsbedürftige Angaben in einem Wiedereinsetzungsantrag, deren Aufklärung nach § 139 ZPO geboten gewesen wäre, können nach Fristablauf mit der Rechtsbeschwerde ergänzt werden (i. A. an BGH VersR 2014, 1274 Tz. 9). *
BGH, Beschluss vom 16. 8. 2016 (VI ZB 19/16, LG Darmstadt)

(abgedr. in VersR 2016, 1463)