BGH: Nichtrechtsfähiger Verein kann im Grundbuch nicht allein unter seinem Vereinsnamen eingetragen werden

Haftungsrecht
Vereinsrecht

Nichtrechtsfähiger Verein kann im Grundbuch nicht allein unter seinem Vereinsnamen eingetragen werden
BGB § 54; GBO § 47
* Ein nichtrechtsfähiger Verein kann nicht allein unter seinem Namen in das Grundbuch eingetragen werden. *
BGH, Beschluss vom 21. 1. 2016 (V ZB 19/15, KG)

(abgedr. in VersR 2016, 1451)