BGH: Neuer Vorsitzender Richter am BGH

Der Bundespräsident hat Richter am BGH Stephan Seiters zum Vorsitzenden Richter am BGH ernannt.

Vorsitzender Richter am BGH Stephan Seiters ist 58 Jahre alt. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er 1989 in den höheren Justizdienst des Landes Niedersachsen ein. Nach Verwendungen bei dem LG Stade, dem AG Buxtehude, der Staatsanwaltschaft Stade und dem AG Stade wurde er von Oktober 1991 bis September 1995 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das BVerfG abgeordnet. In dieser Zeit, im Januar 1992, wurde er zum Richter am LG ernannt. Nach Ende der Abordnung kehrte er an das LG Stade zurück. Seit seiner Beförderung zum Richter am OLG im September 1997 gehörte er dem OLG Celle an.

Am 5.1.2009 wurde Herr Seiters zum Richter am BGH ernannt. Seitdem war er Mitglied des vornehmlich für das Amts-, Staats- und Notarhaftungsrecht, das Recht der öffentlich-rechtlichen Entschädigung sowie für Rechtsstreitigkeiten über Dienstverträge und Geschäftsbesorgungsverhältnisse zuständigen III. Zivilsenats, dessen stellvertretender Vorsitzender er seit dem 4.8.2015 war. Ab dem 1.1.2011 gehörte er darüber hinaus als beisitzendes Mitglied dem Senat für Anwaltssachen an. Für den Senat für Anwaltssachen war er seit dem 1.7.2014 als stellvertretendes Mitglied in den Großen Senat und jeweils für den III. Zivilsenat seit dem 4.8.2015 als stellvertretendes Mitglied in den Großen Senat für Zivilsachen und als ordentliches Mitglied in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt.

Das Präsidium des BGH hat Herrn Seiters den Vorsitz in dem vornehmlich für das Recht der unerlaubten Handlungen sowie das Arzthaftungsrecht zuständigen VI. Zivilsenat übertragen.

Pressemitteilung des BGH vom 15.5.2019