BGH: Neuer Richter am VI. Zivilsenat

Der Bundespräsident hat Oberstaatsanwalt beim BGH Dr. Peter Allgayer zum Richter am BGH ernannt.

Richter am BGH Dr. Allgayer ist 44 Jahre alt. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er 2001 in den höheren Justizdienst des Landes Baden-Württemberg ein. Nach Verwendungen bei der Staatsanwaltschaft und dem LG Heidelberg sowie der Staatsanwaltschaft Freiburg wurde er dort Ende 2005 zum Staatsanwalt (im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit) ernannt. Jeweils als wissenschaftlicher Mitarbeiter war er von Juli 2008 bis März 2010 an die Bundesanwaltschaft beim BGH und hieran anschließend bis März 2012 an das BVerfG abgeordnet; in dieser Zeit – im Juli 2011 – erfolgte seine Beförderung zum Ersten Staatsanwalt. Seit April 2012 war Herr Dr. Allgayer erneut an die Bundesanwaltschaft abgeordnet; im August 2013 wurde er unter gleichzeitiger Ernennung zum Staatsanwalt beim BGH dorthin versetzt. Im September 2016 wurde er zum Oberstaatsanwalt beim BGH befördert.

Das Präsidium des BGH hat Herrn Dr. Allgayer dem vornehmlich für das Recht der unerlaubten Handlungen sowie das Arzthaftungsrecht zuständigen VI. Zivilsenat zugewiesen.

Pressemitteilung des BGH Nr. 219/2016 vom 1. 12. 2016