Richter am BGH Hoch ist 56 Jahre alt. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er 1990 in den höheren Justizdienst des Landes Berlin ein. Er war zunächst der Staatsanwaltschaft und sodann dem LG Berlin zugewiesen. Dort erfolgte am 4. 1. 1993 seine Ernennung zum Richter am Landgericht. Am 15. 2. 1999 wurde Herr Hoch zum Vorsitzenden Richter am LG Berlin und schließlich am 2. 5. 2007 zum Vorsitzenden Richter am KG befördert. Seither war er dort als Vorsitzender eines Strafsenats tätig, der auch für erstinstanzliche Strafsachen zuständig ist.
Richter am BGH Dr. Götz ist 46 Jahre alt. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung war er zunächst vier Jahre lang als Rechtsanwalt tätig, bevor er 2002 in den höheren Justizdienst des Landes Nordrhein-Westfalen eintrat. In seiner Proberichterzeit war er bei den LG Dortmund und Arnsberg sowie den AG Brilon und Soest tätig. Im Jahr 2003 wurde er zum Richter am LG Arnsberg ernannt. Von Dezember 2006 bis Ende 2009 war Herr Dr. Götz als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den BGH abgeordnet. In dieser Zeit, am 31. 7. 2009, wurde er zum Richter am Oberlandesgericht Hamm befördert, an dem er sodann seit Januar 2010 – unterbrochen durch eine Abordnung als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das BVerfG in der Zeit von Januar 2011 bis Juli 2014 – spruchrichterlich tätig war. Seit Oktober 2015 war Herr Dr. Götz an das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen abgeordnet.
Das Präsidium des BGH hat Herrn Hoch dem neben allgemeinen Revisionssachen insbesondere für die Revisionen in Staatsschutzsachen zuständigen 3. Strafsenat und Herrn Dr. Götz dem vornehmlich für das Erbrecht sowie das Versicherungsvertragsrecht zuständigen IV. Zivilsenat zugewiesen.