Anwaltsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen: „Staatsnähe“ rechtfertigt Versagung der Rechtsanwaltszulassung

Eine Juristin, die juristische Aufgaben aus dem Bereich der Geschäftsführung bei einem – von der Agentur für Arbeit und einer Kommune getragenen – Jobcenter Arbeit und Grundsicherung wahrnimmt und das Jobcenter u. a. in gerichtlichen Verfahren vertritt, kann bereits nicht als Rechtsanwältin und damit auch nicht als Syndikusrechtsanwältin zugelassen werden. Das hat der Anwaltsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen am 28.4.2017 in einer verwaltungsrechtlichen Anwaltssache entschieden. Weiterlesen…