SG Detmold: Krankenkasse muss Krankengeld zahlen trotz verspäteter Vorlage der AU-Bescheinigung

Sofern der Arzt die Bescheinigung der AU nicht dem Versicherten aushändigt, muss die Krankenkasse auch dann Krankengeld an den Versicherten zahlen, wenn diese zu spät bei ihr eingeht. Dies entschied das SG Detmold im Fall einer 1957 geborenen Klägerin, die auch nach Ablauf des Entgeltfortzahlungszeitraums krankgeschrieben war. Weiterlesen…