Dr. Markus Jacob, Anspruchskürzungen und Leistungsausschlüsse bei alkoholbedingter Einschränkung der Fahrtüchtigkeit

Wer alkoholisiert ein Kfz führt, riskiert nicht nur Punkte in Flensburg, sondern auch Geld- und Freiheitsstrafen. So kann nach §§ 315 c, 316 StGB derjenige bestraft werden, der im Verkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. Weiterlesen…