BGH: Keine Hemmung der Verjährung von Ansprüchen aus Garantievertrag durch gerichtliche Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen

Haftungsrecht

Verjährung

Keine Hemmung der Verjährung von Ansprüchen aus Garantievertrag durch gerichtliche Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen

BGB § 213

* Zwei Ansprüche beruhen auf „demselben Grund“ i. S. v. § 213 BGB, wenn sie aus demselben, durch das Anspruchsziel geprägten Lebenssachverhalt abgeleitet sind, der die Grundlage für das Entstehen der beiden Ansprüche darstellt; der Anspruchs­grund muss „im Kern“ identisch sein. Weiterlesen…