Aus der Rechtsprechung: Ludwigshafener Gasexplosion

In zwei Schadensersatzprozessen im Zusammenhang mit der Gasexplosion in Ludwigshafen/Oppau vom 23. Oktober 2014 hat der 1. Senat des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken über die Haftung entschieden: Die Betreiberin der Gasleitung haftet voll, die beteiligten Bauunternehmen und deren Mitarbeiter hingegen nicht.
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