OLG Schleswig: Aufgepasst mit hochhackigen Damenschuhen!

Die Eigentümerin eines über hundert Jahre alten Mehrfamilienhauses verletzt ihre Verkehrssicherungspflicht nicht, wenn sich vor der Haustür ein Gitterrost-Fußabtreter befindet, der Öffnungen mit einer Größe von jeweils 4 cm x 7,3 cm aufweist, und eine Besucherin mit dem schmalen Absatz ihres Schuhs im Gitterrost hängenbleibt. Das hat der 11. Zivilsenat des OLG Schleswig kürzlich entschieden und eine Schadensersatzverpflichtung der Eigentümerin gegenüber einer Besucherin verneint. Weiterlesen…