BGH, Zur wettbewerbsrechtlichen Haftung für Affiliate-Partner
Der u.a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des BGH hat entschieden, dass der Betreiber eines Affiliate-Programms nicht für die irreführende Werbung eines Affiliate-Partners haftet, wenn dieser im Rahmen eines eigenen Produkt- oder Dienstleistungsangebots tätig geworden ist und es deshalb an einer Erweiterung des Geschäftsbetriebs des Betreibers des Affiliate-Programms fehlt.
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