LSG Celle: Krankenkasse muss Blutwäsche übernehmen

Gegen schlechte Cholesterinwerte helfen fast immer die richtige Ernährung und die richtigen Medikamente. Wenn aber nichts mehr wirkt, kann in bestimmten Fällen eine Blutwäsche die letzte Rettung sein. Die Voraussetzungen dieser ultima ratio haben das LSG Celle in einem weiteren Eilverfahren beschäftigt. Weiterlesen…

BSG: Krankenhäuser müssen Zahlungen für Umsatzsteuer auf Arzneimittelzubereitungen an Krankenkassen erstatten

Haben Krankenhäuser und Krankenkassen vereinbart, in Krankenhausapotheken an Versicherte abgegebene Arzneimittelzubereitungen mit Nettopreisen zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer zu vergüten, und zahlen die Krankenkassen Umsatzsteuer, deren Anmeldung die Krankenhäuser später ohne Prozessrisiko korrigieren können, soweit sie sich nach Rechtsprechung und Steuererlassen als unzutreffend erweist, haben die Krankenkassen nach ergänzender Vertragsauslegung Anspruch auf Rückzahlung der zu Unrecht gezahlten Umsatzsteuer. Sind die maßgeblichen Steueranmeldungen nicht mehr abänderbar, beruht der Anspruch auf einem vertraglichen Schadensersatzanspruch. Dies hat der 1. Senat des BSG entschieden.

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SG Düsseldorf: Rückwirkende Aufhebung einer Familienversicherung

Eine 78jährige Klägerin war mit ihrer Klage gegen die rückwirkende Aufhebung ihrer Familienversicherung durch ihre gesetzliche Krankenkasse erfolglos.

Die Klägerin war über ihren Ehemann familienversichert. Sie war bei ihrem Ehemann geringfügig in Höhe von 325 Euro monatlich beschäftigt. Nach Prüfung der Steuerbescheide ging die beklagte Krankenkasse davon aus, dass die Klägerin wesentlich höheres Einkommen gehabt habe. Sie habe Einkommen aus Vermietung und Verpachtung erwirtschaftet, das sie verschwiegen habe. Die Einkommensgrenze habe im Streitjahr 2011 bei 365 Euro monatlich gelegen. Bei Überschreiten der Einkommensgrenze sei eine Familienversicherung nicht mehr möglich. Die beitragsfreie Familienversicherung der Klägerin wurde daher von der Beklagten rückwirkend in eine beitragspflichtige Mitgliedschaft umgewandelt.

Dagegen wandte sich die Klägerin. Formal sei sie Miteigentümerin von drei Immobilien. Die Mietzahlungen für diese Immobilien würden jedoch alleine ihrem Ehemann zustehen. Die Zusammenveranlagung im Steuerrecht sei für die Sozialversicherungen unverbindlich.

Die 8. Kammer des SG Düsseldorf lehnte die Klage ab. Der Klägerin seien als Miteigentümerin die Hälfte der Mieteinnahmen zuzurechnen. Die einkommenssteuerrechtliche Zuordnung sei dabei maßgeblich. Die Klägerin könne sich nicht durch unterschiedliche Angaben beim Finanzamt und bei der Krankenkasse die jeweiligen Vorteile „herauspicken“. Aufgrund der Zuordnung der Einnahmen überschreite die Klägerin die Einkommensgrenze erheblich. Da die Klägerin ihre Einnahmen verschwiegen habe, sei ihr Vertrauen in den Bestand der Familienversicherung auch nicht schützenswert gewesen.

SG Düsseldorf, Urteil vom 25.1.2018 (S 8 KR 412/16) – nicht rechtskräftig –

Pressemitteilung des SG Düsseldorf vom 14.2.2019

BFH: Umsatzsteuerbefreiung für medizinische Hotline bei Gesundheitstelefon und Patientenbegleitprogrammen zweifelhaft

Der BFH hat Zweifel, ob telefonische Beratungsleistungen, die eine GmbH im Auftrag von gesetzlichen Krankenkassen durch „Gesundheitscoaches“ ausführt, als Heilbehandlungen gelten können. Er hat den EuGH um Klärung gebeten. Weiterlesen…

SG Koblenz: Krankenkasse muss Versicherte über Schließung von Geschäftsstellen in Kenntnis setzen

Krankenkassen müssen ihre Versicherten über Veränderungen im Geschäftsstellennetz in Kenntnis setzen. In dem Fall, über den das SG Koblenz entschieden hat, hatte die beklagte Krankenkasse eine Geschäftsstelle geschlossen, die vor Ort betroffenen Versicherten hierüber jedoch nicht informiert. Weiterlesen…