LAG Köln: Arbeitgeber muss bei verspäteter Lohnzahlung pauschal 40 Euro zahlen
Die 12. Kammer des LAG Köln hat entschieden, dass ein Arbeitgeber, der Arbeitslohn verspätet oder unvollständig auszahlt, dem Arbeitnehmer gem. § 288 Abs. 5 BGB einen Pauschalschadensersatz in Höhe von 40 Euro zu zahlen hat. Weiterlesen…