BGH: Deutsches Amtshaftungsrecht ist auf bewaffnete Auslandseinsätze der Bundeswehr nicht anwendbar („Fall Kundus“)

Der III. Zivilsenat des BGH hat sich mit der Frage befasst, ob das deutsche Amtshaftungsrecht auf Schadensfälle Anwendung findet, die bei bewaffneten Auslandseinsätzen deutscher Streitkräfte ausländischen Bürgern zugefügt werden. Weiterlesen…