VG Koblenz: Teure Privatfahrt mit Dienstkraftfahrzeug

Das VG Koblenz hat die Klage eines Beamten abgewiesen, mit der dieser sich gegen eine Schadensersatzforderung des bekl. Landes Rheinland-Pfalz gewandt hatte.

Im November 2015 verursachte der Kl. mit einem von ihm für eine Privatfahrt ohne dienstliche Genehmigung verwendeten Dienstkraftfahrzeug einen Wildunfall. Für den hierdurch entstandenen Schaden in Höhe von insgesamt rd. 7800 Euro nahm der Bekl. den Kl. in Anspruch. Der Kl. sei ohne Genehmigung, allein aus privatem Interesse mit dem Fahrzeug gefahren. Damit habe er vorsätzlich gegen seine Dienstpflichten verstoßen und müsse dem Land den daraus entstandenen Schaden ersetzen. Weiterlesen…