Lukas Beck, Die Haftung des Vorstands und die D&O-Versicherung im Idealverein

Der Beitrag von Lukas Beck befasst sich mit der Frage der Notwendigkeit einer D&O-Versicherung für Idealvereine. Diese Versicherungen sichern die Geschäftsleiter vor persönlicher Haftung gegenüber Dritten und gegenüber dem Verein ab. Für Vereine spielen diese Versicherungen in der Praxis bislang keine große Rolle. Die aktuellen Entwicklungen im Vereinsrecht und in der Vereinspraxis erfordern es, diese Praxis zu untersuchen. Grundlage für die Ermittlung des Risikos ist eine umfassende Betrachtung der Haftungsgefahren für den Vereinsvorstand.

(Der vollständige Aufsatz ist abgedr. in VersR. 2017, 855)

VG Frankfurt/M./VGH Kassel: Unzulässige Satzungsgestaltung durch Befreiung des Vorstands vom Selbstkontrahierungsverbot (mit Anmerkung von Dr. Jürgen Bürkle)

Versicherungsaufsichtsrecht
Satzungsgenehmigung
Unzulässige Satzungsgestaltung durch Befreiung des Vorstands vom Selbstkontrahierungsverbot (mit Anmerkung von Dr. Jürgen Bürkle)
VAG a. F. §§ 8 Abs. 1 S. 1 Nr. 3, 13 Abs. 1 S. 3, 29, 53 Abs. 1 und 3, 81 Abs. 1 S. 4, 118 b Abs. 2 S. 1; GenG § 39; BGB § 181
1. Gem. § 13 Abs. 1 S. 1 VAG darf jede Änderung des Geschäftsplans erst in Kraft gesetzt werden, wenn sie von der Aufsichtsbehörde genehmigt worden ist. Der Geschäftsplan umfasst gem. § 5 Abs. 3 Nr. 1 VAG auch die Satzung. Die Genehmigung ist nach § 13 Abs. 1 S. 3 VAG i. V. m. § 8 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 VAG zu versagen, wenn Belange der Versicherten nicht ausreichend gewahrt sind. Weiterlesen…