BSG: Glatteistest auf öffentlicher Straße zur Prüfung der Fahrbahnverhältnisse ist kein versicherter Arbeitsunfall

Prüft ein Arbeitnehmer, bevor er mit dem Auto zur Arbeit fährt, ob die Fahrbahn glatt ist und verletzt sich auf dem Rückweg zu seinem Auto, liegt darin kein versicherter Arbeitsunfall. Weiterlesen…