OLG Hamm: Erstbehandelnde Klinik haftet auch für groben Behandlungsfehler einer weiteren Klinik

Wird die Anomalie eines Magens fehlerhaft operiert, kann das für die erste Operation verantwortliche Krankenhaus auch für die Folgen einzustehen haben, die die Patientin durch eine grob behandlungsfehlerhaft durchgeführte Revisionsoperation erleidet. Das hat der 26. Zivilsenat des OLG Hamm am 15. 11. 2016 entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des LG Bochum abgeändert.

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