OLG Düsseldorf: Einwand der wissentlichen Pflichtverletzung bei Haftung des Insolvenzverwalters wegen Nichterfüllung von Masseverbindlichkeiten

Versicherungsvertragsrecht
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Einwand der wissentlichen Pflichtverletzung bei Haftung des Insolvenzverwalters wegen Nichterfüllung von Masseverbindlichkeiten
VVG § 100
* 1. Auch wenn der VN im Haftpflichtprozess wegen einer bloß vermuteten Pflichtverletzung verurteilt wird, besteht insoweit eine Bindungswirkung für den Deckungsprozess. Maßgeblich ist dann die Pflichtverletzung, wie sie von der Schadensersatznorm vermutet wird, die das Gericht in seinem Urteil im Haftpflichtprozess herangezogen hat. *
* 2. Wird ein Insolvenzverwalter gem. § 61 S.1 InsO im Haftpflichtprozess verurteilt, weil er sich nicht gem. § 61 S.2 InsO entlasten konnte, werden Pflichtwidrigkeit und Verschulden des Insolvenzverwalters im Haftpflichtprozess vermutet. Wissentlich hat der Insolvenzverwalter diese Pflicht bereits dann verletzt, wenn im Deckungsprozess festgestellt werden kann, dass der Insolvenzverwalter Zweifel hatte, ob die von ihm begründete Verbindlichkeit auch erfüllt werden kann. *
* 3. Auf solche Zweifel kann nach der Lebenserfahrung jedenfalls dann geschlossen werden, wenn der Insolvenzverwalter kurz vor der Begründung dieser Verbindlichkeit andere Forderungen nicht erfüllt hat, ohne für sein Verhalten eine plausible Erklärung zu geben. *
OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.11.2018 (I-4 U 5/18)

(Die vollständige Entscheidung ist abgedr. in VersR 2019, 537)