Clara Bosch, Zulässigkeit und Grenzen des Einsatzes verdeckter Ermittlungsmethoden durch den Versicherer

Die Problematik der Verwertbarkeit unzulässig erlangter Beweismittel im Zivilprozess ist Gegenstand zahlreicher Abhandlungen in der Literatur und beschäftigt immer wieder die Zivilgerichte. In diesem Zusammenhang ist in der Praxis zunehmend zu beobachten, dass Versicherer sich verdeckt handelnder Detektive zur Feststellung des Versicherungsfalls oder auch des Umfangs ihrer Leistungsverpflichtungen bedienen. Dies gilt insbesondere für Fälle, bei denen es um hohe Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen geht, wie beispielsweise bei schweren Personenschäden oder auch hohen Fahrzeugschäden. In diesen Situationen stellt sich die Frage der Zulässigkeit sowie die Frage nach der Verwertbarkeit der auf diese Weise gewonnenen Beweismittel. Der Beitrag von Clara Bosch gibt einen Überblick über die bisherige Diskussion und neuere Entwicklung in der Rechtsprechung über die Zulässigkeit und Grenzen eines solchen Einsatzes verdeckter Ermittler geben. Dabei werden auch die Unterschiede zwischen Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag und Schadensersatzansprüchen aufgrund vertraglicher und gesetzlicher Regelungen dargestellt.

(Der vollständige Aufsatz ist abgedr. in VersR 2017, 1119)