AG Hannover: Kein Schadensersatz nach Abfärben von Autoreifen auf Granitboden

Das AG Hannover hat über eine Klage auf Schadensersatz wegen des Abfärbens von Winterreifen einer in Hannover ansässigen Reifenfirma auf den Granitboden seiner Garage entschieden. Der Kl. hatte an seinem Fahrzeug vier neue Winterreifen montiert, an den Reifen befand sich blaue Reifenmarkierungsfarbe. Nachdem der Kl. sein Fahrzeug in den folgenden Tagen in seiner Garage, deren Boden mit Granitplatten ausgelegt ist, abgestellt hatte, musste er nach einer Woche feststellen, dass auf der Höhe der Standflächen aller vier Reifen blaue Farbe in den Granitboden eingezogen war.

Der Kl. verlangte mit der Klage Ersatz für den Kostenaufwand der Beseitigung des Schadens , den er auf insgesamt 2.200 Euro bezifferte. Zur Begründung führte der Kl. an, dass er bei dem Kauf des Fahrzeugs nicht darauf hingewiesen worden sei, dass die Reifenmarkierungsfarbe zu Verfärbungen an Granitböden führen können.

Das Gericht hat Beweis erhoben durch Einholung eines Sachverständigengutachtens. Der Sachverständige hat festgestellt, dass die Verfärbungen an dem Granitboden auf das Ausblühen des in den Reifen vorhandenen Alterungsschutzmittels zurückzuführen sei. Der Sachverständige hat weiter ausgeführt, dass das Alterungsschutzmittel unverzichtbarer Bestandteil des Reifens sei und die Reifen nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft und Technik hergestellt worden seien.

Aus diesem Grunde ist das Gericht zu dem Ergebnis gelangt, dass ein Konstruktions- oder Fabrikationsfehler der Reifen nicht gegeben ist und die Klage insgesamt abgewiesen. Zwar ist der Hersteller verpflichtet, den Verwender eines Produkts vor denjenigen Gefahren zu warnen, die bei bestimmungsgemäßen Gebrauch oder nahe liegendem Fehlgebrauch drohen. Dennoch war die Bekl. hier nicht verpflichtet, den Kl. darauf hinzuweisen, dass der Reifen Flecken auf dem Granitboden hinterlassen könnte. Denn bei dem in der Garage verlegten Boden handelte es sich um einen Granitboden – also einen offenporigen Naturstein –, der keineswegs alltäglich in Garagen zu finden ist, da er sehr hochwertig und sehr teuer ist.

AG Hannover,  Urteil vom 10. 3. 2017 (520 C 1372/15)

(Pressemitteilung des AG Hannover vom 10. 3. 2017)