Rainer Wenker: Verkehrsunfälle zwischen Radfahrern und Kfz

Der Arbeitskreis IV des 55. Deutschen Verkehrsgerichtstags 2017 befasst sich mit der Sicherheit des Radverkehrs. Im Jahr 2015 ereigneten sich in Deutschland mehr als 2,5 Mio. Verkehrsunfälle, davon 305 659 mit Personenschäden. Bei immerhin 78 341 dieser Unfälle, also mehr als 25 %, wurden Fahrradfahrer verletzt. Davon erlitten 383 tödliche Verletzungen. Soweit ein Fehlverhalten des Radfahrers unfallursächlich war, beruhte dies besonders häufig auf einer falschen Benutzung der Straße.

Wie für Fahrer von Kfz, gelten auch für Radfahrer als Teilnehmer des Straßenverkehrs grundsätzlich die gleichen grundlegenden Verhaltensvorschriften der StVO. So gelten etwa die Vorschriften zum ausreichenden Abstand zum Vorausfahrenden in § 4 StVO auch für den Abstand zwischen Fahrradfahrern. Ebenso sind die Vorschriften für das Überholen in § 5 StVO entsprechend anwendbar, wenn ein Radfahrer auf einem Radweg einen anderen Radfahrer überholt.

Der Beitrag von Rainer Wenker befasst sich mit Grundlagen und typischen Unfallkonstellationen des Verkehrsunfalls zwischen Radfahrern und Kfz. Außerdem problematisiert der Autor die Frage, ob beim Fahren ohne Helm ein Mitverschulden des Radfahrers in Betracht kommt.

(abgedr. in VersR 2016, 1476)