BGH: Überraschende Abtretungsklausel in Vertrag über die Erstellung eines Schadensgutachtens nach einem Verkehrsunfall

Straßenverkehr
Sachverständiger
Überraschende Abtretungsklausel in Vertrag über die Erstellung eines Schadensgutachtens nach einem Verkehrsunfall
BGB §§ 398, 305 c Abs. 1, 249
* Eine formularmäßig in einem Vertrag über die Erstellung eines Schadensgutachtens nach einem Verkehrsun­fall vereinbarte Abtretungsklausel, wonach der Geschädig­te zur Sicherung des Sachverständigenhonorars von seinen Schadensersatzansprüchen aus einem Verkehrsunfall ge­gen den Fahrer, den Halter und den Haftpflichtversicherer die Ansprüche auf Ersatz der Positionen Sachverständigen­kosten, Wertminderung, Nutzungsausfall, Nebenkosten und Reparaturkosten in dieser Reihenfolge und in Höhe des Honoraranspruchs an den Sachverständigen abtritt, Weiterlesen…