BGH: Überraschende Abtretungsklausel in Vertrag über die Erstellung eines Schadensgutachtens nach einem Verkehrsunfall
Straßenverkehr
Sachverständiger
Überraschende Abtretungsklausel in Vertrag über die Erstellung eines Schadensgutachtens nach einem Verkehrsunfall
BGB §§ 398, 305 c Abs. 1, 249
* Eine formularmäßig in einem Vertrag über die Erstellung eines Schadensgutachtens nach einem Verkehrsunfall vereinbarte Abtretungsklausel, wonach der Geschädigte zur Sicherung des Sachverständigenhonorars von seinen Schadensersatzansprüchen aus einem Verkehrsunfall gegen den Fahrer, den Halter und den Haftpflichtversicherer die Ansprüche auf Ersatz der Positionen Sachverständigenkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall, Nebenkosten und Reparaturkosten in dieser Reihenfolge und in Höhe des Honoraranspruchs an den Sachverständigen abtritt, Weiterlesen…