BGH: Kein Honorar bei fehlerhafter zahnärztlich-implantologischer Leistung, wenn die Nachbehandlung nur noch zu „Notlösungen“ führen kann

Der III. Zivilsenat des BGH hat sich in einer Entscheidung vom 13.9.2018 u.a. mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen der Honoraranspruch eines Zahnarztes für implantologische Leistungen entfällt, wenn die Implantate fehlerhaft eingesetzt wurden und eine Korrektur ihrer Position durch Nachbehandlung nicht möglich ist.

Sachverhalt:

Die Kl. nimmt die Bekl. aus abgetretenem Recht des Zahnarztes Dr. L. (Streithelfer) auf Honorarzahlung in Anspruch.

Der Streithelfer setzte bei der Bekl. acht Implantate ein. Da die Patientin die Behandlung vorzeitig abbrach, unterblieb die vorgesehene prothetische Versorgung der Implantate, die sich derzeit noch im Kieferknochen befinden.

Für die Teilleistungen stellte die Kl., an die der Streithelfer seine Honorarforderungen abgetreten hatte, 34.277,10 Euro in Rechnung. Die Bekl. verweigerte die Bezahlung. Gegenüber dem geltend gemachten Honoraranspruch hat sie sich u.a. darauf berufen, dass sämtliche Implantate unbrauchbar seien, weil sie nicht tief genug in den Kieferknochen eingebracht und falsch positioniert worden seien. Ein Nachbehandler könne eine den Regeln der zahnärztlichen Kunst entsprechende prothetische Versorgung des Gebisses aufgrund der Fehler des Streithelfers nicht mehr bewirken. Bei den noch in Betracht kommenden Behandlungsalternativen bestehe nur noch die Wahl zwischen „Pest und Cholera“. Weiterlesen…

BGH: Aufklärungspflicht des Kfz-Sachverständigen über Erstattungsrisiken bei deutlicher Überschreitung des ortsüblichen Honorars

Haftungsrecht

Sachverständiger

Aufklärungspflicht des Kfz-Sachverständigen über Erstattungsrisiken bei deutlicher Überschreitung des ortsüblichen Honorars

BGB §§ 311 Abs. 2, 241 Abs. 2

* Ein Gutachter, der dem Geschädigten eines Verkehrsunfalls die Erstellung eines Gutachtens zu den Schäden an dem Unfallfahrzeug zu einem Honorar anbietet, das deutlich über dem ortsüblichen Honorar liegt, Weiterlesen…

BGH: Überraschende Abtretungsklausel in Vertrag über die Erstellung eines Schadensgutachtens nach einem Verkehrsunfall

Straßenverkehr
Sachverständiger
Überraschende Abtretungsklausel in Vertrag über die Erstellung eines Schadensgutachtens nach einem Verkehrsunfall
BGB §§ 398, 305 c Abs. 1, 249
* Eine formularmäßig in einem Vertrag über die Erstellung eines Schadensgutachtens nach einem Verkehrsun­fall vereinbarte Abtretungsklausel, wonach der Geschädig­te zur Sicherung des Sachverständigenhonorars von seinen Schadensersatzansprüchen aus einem Verkehrsunfall ge­gen den Fahrer, den Halter und den Haftpflichtversicherer die Ansprüche auf Ersatz der Positionen Sachverständigen­kosten, Wertminderung, Nutzungsausfall, Nebenkosten und Reparaturkosten in dieser Reihenfolge und in Höhe des Honoraranspruchs an den Sachverständigen abtritt, Weiterlesen…