OLG Oldenburg: Kollision beim Ausparken auf Autobahnparkplatz

Beim Ausparken ist besondere Vorsicht geboten, sonst ist man schnell in der Haftung. Dies hat der 4. Zivilsenat des OLG Oldenburg in einem aktuellen Fall erneut bestätigt.

Ein Mann wollte rückwärts aus einer Parkbucht auf einem Autobahnparkplatz ausparken. Er kollidierte mit einem Transporter der Straßenbaubehörde, das die Fahrgasse entgegen der Einbahnstraßenregelung befuhr. Der Mann und die Straßenbaubehörde gaben sich gegenseitig die Schuld und forderten jeweils Schadensersatz voneinander. In einem Prozess spricht man von „Klage und Widerklage“. Weiterlesen…