OLG Koblenz: Keine Erstattung der Kosten des Privatgutachtens eines Bauherrn wegen fehlender Prozessbezogenheit

Prozessrecht
Privatgutachten
Keine Erstattung der Kosten des Privatgutachtens eines Bauherrn wegen fehlender Prozessbezogenheit
ZPO §§ 91, 286; BGB §§ 631, 632
* Bloßer Argwohn des Bauherrn gegenüber Umfang und Inhalt der Bauleistungen erfordern es im Vorfeld einer allenfalls denkbaren Zahlungsklage des Bauunternehmers nicht, einen privaten Bausachverständigen zu beauftragen. Dessen Kosten sind daher weder prozessbezogen noch notwendig und daher nicht zu erstatten. *
OLG Koblenz, Beschluss vom 20. 5. 2015 (14 W 335/15)
Anmerkung der Redaktion: Vgl. zur Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachtens OLG Frankfurt/M. VersR 2014, 979.

(abgedr. in VersR 2016, 876)