BGH: Erstattungsfähigkeit der vom Haftpflichtversicherer einer Partei getragenen Kosten für die Inanspruchnahme eines Privatgutachters
Prozessrecht
Privatgutachten
Erstattungsfähigkeit der vom Haftpflichtversicherer einer Partei getragenen Kosten für die Inanspruchnahme eines Privatgutachters
ZPO § 104
* Der Geltendmachung der für die Inanspruchnahme eines Privatgutachters angefallenen Kosten im Kostenfestsetzungsverfahren steht nicht entgegen, dass die entsprechenden Aufwendungen nicht von der Partei selbst, sondern von einem hinter der Partei stehenden (im Streitfall: Haftpflicht-)Versicherer getragen wurden (Fortführung von Senat VersR 2011, 1584 Tz. 13). *
BGH, Beschluss vom 25. 10. 2016 (VI ZB 8/16, Köln)
(Die vollständige Entscheidung ist abgedr. in VersR 2017, 442)