OLG Frankfurt/M. entscheidet erneut im Kapitalanleger-Musterverfahren anlässlich des 3. Börsengangs der Deutschen Telekom AG

Der 23. Zivilsenat des OLG Frankfurt/M. hat heute in dem sogenannten Telekom-Verfahren zum 3. Börsengang der Deutschen Telekom AG einen weiteren Musterentscheid verkündet, der sich mit den nach der teilweisen Aufhebung der Entscheidung vom 16. 5. 2012 und Zurückverweisung durch den BGH noch offenen Fragen befasst. Weiterlesen…