OLG Frankfurt/M.: Hochwasser innerhalb des Flussbettes ist keine „Überschwemmung“ im Sinne einer Elementarschadenversicherung

Das OLG Frankfurt/M. hat klargestellt, dass ein im Flussbett stehendes Wehr keinen Überflutungsschaden im Sinne einer Elementarschadensversicherung erleidet, wenn es durch Hochwasser beschädigt wird.

Die Kl. verlangte von der Bekl. Entschädigungsleistungen aus einer Gebäudeversicherung. Die Kl. betreibt ein Wasserkraftwerk in Thüringen. Bestandteil ist u.a. ein Granitwehr. Dieses steht im Flussbett und leitet einen Teil der Wassermassen zur Kraftwerksanlage. Weiterlesen…

Rezension: Die Elementarschadenversicherung

Die von der VVW GmbH neu aufgelegte Reihe „Grundlagen und Praxis“ geht neue Wege: Nicht der „übliche“ wissenschaftlich geprägte Ansatz mit seinem umfassenden Fußnotenapparat unter entsprechender Gewichtung und Bewertung von versicherungsrechtlicher Literatur und Rechtsprechung wird gewählt. Im Fokus steht in knappen Büchern die Vorstellung praxisrelevanter Themengebiete aus dem Bereich der Versicherungswirtschaft. Im vorliegenden Buch wird die zunehmend sowohl in der öffentlichen Wahrnehmung als auch aufgrund der steigenden Versicherungsdichte und der wachsenden Häufigkeit von Elementarschadensereignissen immer wichtiger werdende Elementarschadensversicherung behandelt. Dabei geht der Autor nicht nur auf die sogenannte erweiterte Elementarschadensversicherung ein, sondern behandelt werden auch die Elementarschadensgefahren, die bereits in der normalen Grunddeckung enthalten sind, also auch Sturm und Hagel, allerdings nicht auch Blitzschlag und Frost. Im Zusammenhang mit den Risiken Überschwemmung und Rückstau widmet sich der Autor in einem eigenen Unterkapitel der Geodatenplattform ZÜRS Geo. In Form eines Exkurses wird am Schluss des Werks außerdem die Wetterversicherung angesprochen. Weiterlesen…