OLG München: Keine Erstattungspflicht für eine heterologe In-vitro-Fertilisation im Ausland

Versicherungsvertragsrecht
Krankheitskostenversicherung
Keine Erstattungspflicht für eine heterologe In-vitro-Fertilisation im Ausland
MBKK 09 § 1 Abs. 2 und 4; ESchG § 1 Abs. 1 Nr. 2; BGB § 134
* 1. In der privaten Krankenversicherung besteht keine Leistungspflicht für Maßnahmen der künstlichen Befruchtung mit gespendeten fremden Eizellen (sogenannte heterologe In-vitro-Fertilisation). *
* 2. Die Erstreckung des Versicherungsschutzes auf Europa in § 1 Abs. 4 MBKK 09 führt bei sinnentsprechender Auslegung nicht dazu, dass dadurch eine Erstattungspflicht für in Deutschland verbotene Heilbehandlungsmaßnahmen bei deren Durchführung im europäischen Ausland generiert würde. * Weiterlesen…