OLG Hamm: 250.000 Euro Schmerzensgeld nach ärztlichen Behandlungsfehlern bei der Geburtshilfe
Einem Kind kann ein Schmerzensgeld in Höhe von 250.000 Euro zuzusprechen sein, nachdem es nach einer – aufgrund ärztlicher Behandlungsfehler – verspätet durchgeführten Sectio mit schweren hypoxischen Hirnschäden geboren wurde und deswegen dauerhaft unter schweren Entwicklungsstörungen zu leiden hat. Das hat der 26. Zivilsenat des OLG Hamm am 4.4.2017 unter weitgehender Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils des LG Paderborn entschieden. Weiterlesen…