OLG Köln: Aufklärungspflicht über Risiko eines dauerhaften Haarausfalls als Folge eines neuartigen Krebsmedikaments

Haftungsrecht
Arzthaftung
Aufklärungspflicht über Risiko eines dauerhaften Haarausfalls als Folge eines neuartigen Krebsmedikaments
BGB §§ 249, 253, 280, 611, 823
* 1. Weist die Patienteninformation des Herstellers bei einem neu eingeführten Krebsmedikament auf das mögliche, nicht außerhalb aller Wahrscheinlichkeit liegende Risiko eines dauerhaften Haarverlustes hin, so ist dieses Risiko aufklärungspflichtig, auch wenn aussagekräftige Studien und Langzeitbeobachtungen dazu bislang fehlen. * Weiterlesen…