AG München: Hundehaufen unterm Schnee

Schadensersatz wegen Beseitigung von Hundehaufen auf einem Grundstück kann in der Regel erst verlangt werden, wenn der Hundebesitzer zuvor zur Beseitigung des Kots aufgefordert worden ist.

Am 13. 4. 2016 wies der zuständige Richter am AG München die Klage eines Käufers einer Eigentumswohnung gegen den Verkäufer auf Entschädigung wegen Hundekots ab. Weiterlesen…