OLG Hamm: 3000 Euro Vertragsstrafe für unerwünschte Werbe-E-Mail

Für das unerwünschte Zusenden einer E-Mail-Werbung kann unter Kaufleuten – nach vorausgegangenem Vertragsstrafeversprechen – eine Vertragsstrafe von 3000 Euro zu zahlen sein. Das hat der 9. Zivilsenat des OLG Hamm am 25. 11. 2016 entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des LG Münster bestätigt. Weiterlesen…