LG Nürnberg-Fürth: Auch ein Laubbläser darf nicht zu viel Wind machen

Das LG Nürnberg-Fürth hat entschieden, dass beim Einsatz eines Laubbläsers Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen sind, um Gefahren für andere zu vermeiden. Im konkreten Fall verneinte das LG aber einen Schadensersatzanspruch, weil der Kl. nicht nachweisen konnte, dass die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht für den Unfall ursächlich war. Weiterlesen…